Der Begriff Nachlass bezeichnet die Hinterlassenschaft in ihrer Gesamtheit.
Alles, was der Verstorbene hinterlässt, ist der Nachlass. Dazu gehören neben Vermögen oder Verpflichtungen auch Dokumente, private Schriftstücke, privater Besitz allgemein.
Der Nachlass ist die Summe des aktiven sowie passiven Vermögens eines Verstorbenen. Es handelt sich also um den gesamten Besitz, der unter den Erben verteilt wird. Zum Nachlass gehören:
- Vermögen wie Kapitalvermögen und Barvermögen
- Immobilien und andere Werte, die nicht in Geld angelegt oder festgelegt sind
- Alle Verpflichtungen des Verstorbenen
- Privater Besitz
- Private Sammlungen, Schriftstücke, Kunst
