Schenkung

Unter einer Schenkung versteht man eine Übertragung von  Vermögenswerten auf eine andere Person – man könnte sagen, es ist das Vererben zu Lebzeiten. In Deutschland werden ab einem gewissen Wert Steuern auf die Schenkung erhoben (Schenkungssteuer). Erbschaftssteuer und Schenkungsteuer werden rechtlich in etwa gleich behandelt. Steuerlich gesehen gelten Schenkungen als Erbe zu Lebzeiten. Die Schenkung unter Lebenden wird von vorausschauenden Erblassern auch gern zur Minderung der Erbschaftssteuerlast genutzt.